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SPD will Erneuerbaren-Quote im Gebäudeenergiegesetz beibehalten

Auf einen Blick
- •Originaler englischer Inhalt von BBC
- •Inhalt ohne Übersetzung verarbeitet
- •Unternehmensauszüge, wo möglich, angewendet
Die Sozialdemokratische Partei (SPD) in Deutschland ist entschlossen, die Anforderung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beizubehalten, dass neue Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Nina Scheer, die energiepolitische Sprecherin der SPD, betonte die Bedeutung dieses Ziels und erklärte, dass jede Herausforderung der 65 %-Quote für erneuerbare Energien von Alternativen begleitet werden müsse, die ebenso sicher, sauber und bezahlbar sind. Solche Alternativen sind jedoch derzeit nicht ersichtlich.
Die Energiepreiskrise von 2022 hob die wirtschaftlichen Risiken und Verwundbarkeiten hervor, die mit der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verbunden sind, bemerkte Scheer. Auch der Bundesumweltminister Carsten Schneider unterstützt die Beibehaltung dieser Anforderung. Der Koalitionsvertrag sieht nicht vor, das 65 %-Ziel abzuschaffen. Stattdessen wird vorgeschlagen, das neue Gebäudeenergiegesetz technologieoffener, flexibler und einfacher zu gestalten, wobei die CO2-Reduktion als zentrales Leitkriterium dient. Der Vertrag plant auch, die Unterstützung für Renovierung und Heizsysteme fortzusetzen. Im Gegensatz dazu strebt die oppositionelle Unionsfraktion die Abschaffung der Quote für erneuerbare Energien an.
Andreas Lenz, der energiepolitische Sprecher der CSU, argumentierte, dass die 65 %-Regel unangemessen sei und abgeschafft werden sollte. Er forderte Vereinfachungen und beschrieb die Regel als komplex und bürokratisch und plädierte für einen verlässlichen Rahmen ohne Verbote. Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der CDU, stimmte zu und erklärte, dass zwar die Klimaziele bestehen bleiben, das Heizgesetz der Koalition jedoch nicht. Der Koalitionsvertrag erlaubt lokale Entscheidungen über Heizsysteme und bevorzugt einen klaren Rahmen gegenüber starren Vorgaben. Der Gebäudesektor verfehlt häufig die im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten Ziele. Darüber hinaus birgt die EU-Verordnung zur Lastenteilung das Risiko von Sanktionen, wenn Deutschland die Emissionen im Gebäudesektor nicht ausreichend reduziert.
