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Wirtschaftliche Bedenken steigen angesichts der Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland

Auf einen Blick
- •Die Vogelgrippe breitet sich in den meisten Teilen Deutschlands aus und betrifft kommerzielle Geflügelfarmen.
 - •Die Behörden haben Stallpflichten verhängt und Geflügelmärkte in betroffenen Gebieten verboten.
 - •Der Bundeslandwirtschaftsminister fordert verstärkte Schutzmaßnahmen.
 - •Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft warnt vor Untätigkeit.
 - •Das FLI hat die Risikobewertung aufgrund des schnellen Ausbruchs auf hoch angehoben.
 - •Über 200.000 Geflügel wurden zur Kontrolle der Virusverbreitung gekeult.
 
Wachsende Bedenken
Mit der schnellen Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland wachsen die Sorgen über ihre potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen. Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Krankheit nun fast alle Teile des Landes erreicht. Jüngste Fälle in Bayern und Baden-Württemberg haben die Gesamtzahl auf acht betroffene Bundesländer erhöht, in denen kommerzielle Geflügelfarmen nun bedroht sind. In Reaktion darauf haben die Behörden verpflichtende Stallpflichten verhängt und Geflügelmärkte in bestimmten Gebieten verboten.
Reaktion der Regierung und Auswirkungen auf die Industrie
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer von der CSU drängt auf verstärkte Schutzmaßnahmen. "Unsere oberste Priorität ist es, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, die Tiere zu schützen und Schäden für unsere Agrar- und Lebensmittelindustrie abzuwenden", erklärte er in Berlin. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft warnte, dass Untätigkeit sowohl die Tiergesundheit als auch die Versorgungssicherheit gefährden könnte. Rainer hob die ungewöhnliche Geschwindigkeit des aktuellen Ausbruchs hervor und bemerkte: "Es gibt zahlreiche Ausbrüche sowohl bei Wildvögeln als auch bei Geflügelfarmen, was für diese Jahreszeit nicht ungewöhnlich ist. Allerdings unterstreicht der schnelle Anstieg in den letzten 14 Tagen die Ernsthaftigkeit der Lage und die Notwendigkeit koordinierter Maßnahmen." Das FLI hat die Risikobewertung auf hoch angehoben. Während das Virus technisch bei hohen Infektionsdosen auf Menschen übertragen werden kann, wurden in Deutschland keine menschlichen Fälle von H5N1 gemeldet. Das Robert-Koch-Institut gibt an, dass eine Infektion schwerwiegend sein könnte, es jedoch derzeit kein signifikantes Risiko für die Allgemeinheit gibt.
Ausbrüche und Maßnahmen
Die Ausbreitung der Grippe hat sich mit dem herbstlichen Vogelzug intensiviert. Besonders unter Kranichen hat die Krankheit in Deutschland ein beispielloses Niveau erreicht. Im Linumer Teichgebiet bei Berlin, einem wichtigen Rastplatz für Kraniche, wurden mehr als 1.000 tote Vögel gefunden. Jüngste Bestätigungen von Vogelgrippefällen kamen aus Hessen und Berlin, die große Legehennen- und Putenfarmen betreffen. Allein im Oktober meldete das FLI über 21 Ausbrüche in Geflügelbetrieben. Um den Ausbruch zu bekämpfen, traf sich Rainer mit den für die Seuchenbekämpfung zuständigen Landesministern. Das Bundesministerium hat die EU gebeten, die Entschädigungsgrenzen für zu keulende Tiere von 50 auf 110 Euro zu erhöhen. Typischerweise bildet der Marktwert die Grundlage für diese Entschädigungen. Die Krankheit stellt eine erhebliche Bedrohung für Geflügelhalter dar. Wenn ein Ausbruch auf einem Hof auftritt, müssen alle Tiere gekeult werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Das FLI schätzt, dass in diesem Herbst über 200.000 Hühner, Gänse, Enten und Puten gekeult wurden. Schutzmaßnahmen umfassen die Einrichtung mehrerer Kilometer breiter Sicherheitszonen um betroffene Betriebe und größere Überwachungsgebiete. Das FLI listet derzeit 14 solcher Zonen bundesweit auf, wobei eine neue im Kreis Kleve hinzugefügt werden soll. Innerhalb dieser Zonen muss Geflügel im Stall gehalten werden, und es werden Maßnahmen ergriffen, um eine Kontamination durch Wildvögel und Nagetiere zu verhindern. Die Branche setzt auf umfassende Vorsichtsmaßnahmen, wie vom Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft betont. "Gefährdete Regionen sollten auf eine verpflichtende Stallhaltung geprüft werden, insbesondere für Freilandbetriebe", erklärten sie. Es sollten jedoch praktische Ausnahmen für Gänsehalter geben.
Wirtschaftliche Auswirkungen für Landwirte
Viele Landwirte äußern erhebliche Besorgnis, so Georg Heitlinger, Landwirt und Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbandes Baden-Württemberg. Obwohl man an das jährliche Wiederauftreten der Vogelgrippe gewöhnt ist, ist der diesjährige Virusstamm besonders aggressiv und stellt eine existenzielle Bedrohung für Landwirte dar, insbesondere für solche mit Legehennen, die länger als Masthähnchen gehalten werden. Nutztierhalter zahlen in den Tierseuchenfonds ihres Bundeslandes ein, der bei Bedarf Entschädigungen leistet. Laut Tiergesundheitsgesetz erfolgt die Entschädigung hauptsächlich für Tiere, die auf Anordnung gekeult werden. Die Einzelheiten variieren je nach Bundesland, wobei die Entschädigung den aktuellen Wert der Tiere und möglicherweise zusätzliche Hygienemaßnahmen abdeckt. Es gibt jedoch keine Entschädigung für Folgeschäden, wie z.B. Strafen für nicht erfüllte Lieferverträge.
