Article Content
Agrarminister können sich nicht auf Ausnahmen vom Mindestlohn einigen

Auf einen Blick
- •Die Agrarminister der Länder verließen die Konferenz ohne Entscheidung über Ausnahmen vom Mindestlohn für saisonale landwirtschaftliche Arbeit.
- •Von der Union geführte Bundesländer befürworteten gezielte Ausnahmeregelungen; mindestens ein Bundesland weigerte sich, die Angelegenheit zu beraten.
- •Eine 90-tägige vorübergehende Ausnahme für Erntesaisons wurde von einem SPD-Minister als Kompromissoption vorgeschlagen.
- •Landwirtschaftliche Lobbygruppen suchen Maßnahmen, um deutsche Betriebe gegenüber Ländern wie Spanien, Griechenland und Polen wettbewerbsfähig zu halten.
- •Der gesetzliche Mindestlohn wurde kürzlich auf €13.90 pro Stunde erhöht und wird bis 2027 €14.60 erreichen, was den Druck auf landwirtschaftliche Betriebe erhöht.
Kein Konsens über Ausnahmen vom Mindestlohn für landwirtschaftliche Arbeit
Bad Reichenhall Die Agrarminister der deutschen Länder verließen die Frühjahrskonferenz in Bad Reichenhall ohne eine Entscheidung über mögliche Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für landwirtschaftliche Arbeit. Die Sitzung, geleitet vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Alois Rainer (CSU), endete ohne gemeinsame Position der Länderminister darüber, wie saisonale Arbeit auf den Feldern zu behandeln sei.
Minister aus von der Union geführten Bundesländern, so Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU), drängten auf bestimmte Ausnahmeregelungen von den Mindestlohnvorschriften. Ein Bundesland habe sich Berichten zufolge jedoch geweigert, die Angelegenheit überhaupt zu erörtern, und das Thema wurde letztlich nur debattiert statt entschieden, sagte Hauk auf der Abschluss-Pressekonferenz.
Es gab unterschiedliche Ansichten zu möglichen temporären Modellen. Mecklenburg-Vorpommerns Minister Till Backhaus (SPD) zeigte sich offen für eine begrenzte 90-Tage-Ausnahme, die kurzfristige Vergütungsregelungen für saisonale Arbeit wie Spargel- und Erdbeerernte zulassen würde. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Bedürfnisse von Landwirten, die auf kurzfristige Pflückarbeit angewiesen sind, mit Bedenken hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes in Einklang zu bringen.
Der Agrarsektor drängt auf Sonderregeln für Saisonarbeitskräfte. Branchenvertreter, angeführt von Bauernorganisationen, haben argumentiert, dass höhere Mindestlöhne die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber wichtigen süd- und osteuropäischen Produzenten untergraben könnten. Bauernpräsident Joachim Rukwied hat sogar einen dauerhaften Abschlag von rund 20 Prozent auf den vollen Mindestlohn gefordert, um die Kosten an Länder wie Spanien, Griechenland und Polen anzupassen.
Der Zeitpunkt der Debatte fällt vor dem Hintergrund jüngster Mindestlohnerhöhungen in Deutschland: Der gesetzliche Stundenlohn stieg zu Beginn des Jahres von 12,82 Euro auf 13,90 Euro, mit einer geplanten weiteren Erhöhung auf 14,60 Euro bis 2027. Dieser Anstieg hat den Druck auf Betriebe verstärkt, die von Saisonarbeit und engen Margen abhängen.
Für den Moment bedeutet das Fehlen eines Konsenses, dass die Frage sektorspezifischer Ausnahmen wahrscheinlich zurück in die politische und öffentliche Debatte kommen wird. Landwirte und Landesregierungen sind uneins darüber, ob kurzfristige, begrenzte Ausnahmen die Ernten und Wettbewerbsfähigkeit erhalten würden oder ob sie breitere Arbeitsstandards untergraben würden. Während der Mindestlohn in den kommenden Jahren weiter steigt, werden beide Seiten voraussichtlich weiterhin ihren Standpunkt vor Bundesgesetzgebern und in weiteren Länderübergreifenden Gesprächen vertreten.

