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BörsenBlick Markteinblicke
Singulus Technologies: FPM Funds reicht Offenlegung der Stimmrechte nach §40 WpHG ein

Auf einen Blick
- FPM Funds SICAV verringerte seinen direkten Stimmrechtsanteil an Singulus Technologies von 5,002% auf 4,84%.
- Das Schwellenereignis trat am 30. Juni 2026 ein; die Offenlegung wurde am 3. Juli 2026 nach §40 WpHG veröffentlicht.
- FPM Funds meldete 430.989 direkte Aktien von insgesamt 8.896.527 Stimmrechten in Singulus.
- Es wurden keine Instrumente oder Derivate gemeldet, die Stimmrechte tragen würden.
- Singulus Technologies ist am regulierten Markt in Frankfurt notiert und wird an mehreren regionalen Handelsplätzen gehandelt, einschließlich Tradegate.
Ein in Luxemburg eingetragenes Investmentvehikel hat eine Stimmrechtsmitteilung eingereicht, die eine leichte Reduzierung seines Anteils an der Singulus Technologies Aktiengesellschaft, der deutschen Maschinenbaugruppe, die am regulierten Markt in Frankfurt notiert ist und an mehreren regionalen Handelsplätzen gehandelt wird, zeigt.
Nach einer am 3. Juli 2026 veröffentlichten Mitteilung meldete FPM Funds SICAV (Sitz: Grevenmacher, Luxemburg), dass sein aggregiertes Stimmrechtsinteresse an Singulus Technologies unter die 5%-Schwelle gefallen ist. Das Schwellenereignis trat am 30. Juni 2026 ein.
Die Meldung zeigt, dass FPM Funds nun direkt 430.989 Aktien an Singulus (ISIN DE000A1681X5) hält, was 4,84% der Stimmrechte des Emittenten entspricht. Die Gesamtanzahl der Stimmrechte des Unternehmens wird mit 8.896.527 angegeben. Die zuvor gemeldete Beteiligung betrug 5,002%; die neue Position reduziert diese auf 4,84% ohne gemeldete Instrumente oder derivative Positionen, die Stimmrechte tragen würden.
Die Offenlegung stellt klar, dass keine zurechenbaren Instrumente (Derivate oder ähnliche Rechte) nach den Abschnitten 38(1) und 38(1) Nr. 2 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vorliegen, die den effektiven Stimmrechtsanteil erhöhen würden. Die meldende Einheit bestätigte auch, dass sie weder andere Einheiten kontrolliert noch von anderen Einheiten kontrolliert wird, die Stimmrechte an Singulus halten.
Emittentenangaben in der Mitteilung identifizieren die Singulus Technologies Aktiengesellschaft (LEI: 5299006FS69Q41A8KK44) mit der Adresse Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main, Deutschland. Die Bekanntmachung nennt Kontaktinformationen für Singulus und benennt Bernhard Krause als Ansprechpartner (Telefon: +49 172 833 2224; E-Mail: bernhard.krause@singulus.de) und listet die Firmenwebsite (www.singulus.de). Die Offenlegung verweist auch auf eine ausstehende Anleihe (ISIN DE000A2AAXXX) und Handelsplätze einschließlich des regulierten Marktes in Frankfurt und regionaler außerbörslicher Handelsplätze wie Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Tradegate.
Die Mitteilung wurde unter dem rechtlichen Rahmen veröffentlicht, der in §40 (1) WpHG (deutsches Wertpapierhandelsgesetz) festgelegt ist, der Investoren verpflichtet offenzulegen, wenn sie definierte Stimmrechts-Schwellen überschreiten. Marktteilnehmer beobachten solche Meldungen oft auf mögliche Veränderungen in der Aktionärsstruktur oder um institutionelle Besitztrends zu verfolgen.
Die ursprüngliche Bekanntmachung wurde über pressetext und Dow Jones Newswires übermittelt; das Datum der Einreichung in der veröffentlichten Mitteilung ist der 3. Juli 2026. Für weitere Anfragen sollten der Emittent und die meldende Partei wie in der Offenlegung aufgeführt kontaktiert werden.



